BLOG - Fragen-Antworten

Vollrente und Minijob anmelden?

Frage von Lothar S.

Ich bin 68 Jahre und beziehe Vollrente, möchte aber noch 1 Tag pro Woche
arbeiten.
Mein Steuerberater hat mir geraten, das als Minijob anzumelden.
Wie ist der Werdegang.

MfG

Antworten & Kommentare

  • Hallo Lothar S.,

    Vorab:
    Altersvollrentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, dürfen eigentlich unbegrenzt verdienen, ohne dass sich dies auf die Höhe ihrer Rente auswirkt (Es besteht für diese Rentner zudem keine Meldepflicht beim Rentenversicherungsträger).

    Aber:
    Der Hinzuverdienst kann aber zu einer höheren Steuerzahlung führen!
    Daher ist es gut, dass Sie Ihren Steuerberater gefragt haben!

    Wie geht es für Sie weiter? Müssen Sie den Minijob anmelden?

    Bei allen Minijobber ist es ähnlich:
    Minijobber brauchen sich nicht um ihre Anmeldung bei der Minijob-Zentrale kümmern.
    Ihr Arbeitgeber meldet sie bei der Minijob-Zentrale an und berechnet ihre Abgaben.

    Für Ihre Fragen erreichen Sie das Service Telefon der Minijob-Zentrale unter 0355 2902-70799

    Hintergrund:
    Der Gesetzgeber hat die Hinzuverdienstgrenze für Altersvollrentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, für das Jahr 2021 auf 46.060 Euro hochgesetzt!

    –> Für einen Minijob gilt weiterhin die Jahresverdienstgrenze von 5.400 Euro!
    Wird diese Verdienstgrenze überschritten, liegt in der Regel kein 450-Euro-Minijob mehr vor!
    –> Verdienen Sie als Altersvollrentner mehr als 5.400 Euro, liegt ebenfalls kein Minijobber mehr vor, sondern ein sogenannter Midijob.
    Für Midijobber ist nicht mehr die Minijob-Zentrale, sondern Ihre Krankenkasse zuständig.

    Grundsätzlich gilt:
    Mit Einführung des Flexirentengesetzes können Altersvollrentner seit dem 1. Januar 2017 eigene Rentenversicherungsbeiträge aus dem Minijob zahlen. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht hat, darf unbegrenzt (aber nicht zwangsläufig steuerfrei) zur Rente dazuverdienen.
    Der Altersvollrentner kann seine Altersvollrente steigern, indem er auf Rentenversicherungsfreiheit verzichtet und Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlt. In diesem Fall stockt er zusätzlich den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers um eigene Beiträge auf.

    Altersvollrentner sollten sich bei dem für sie zuständigen Rentenversicherungsträger informieren, bevor sie sich für den Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit entscheiden. Eine individuelle Beratung kann Aufschluss darüber bringen, inwiefern sich die Zahlung eigener Rentenversicherungsbeiträge lohnt. Das Service-Telefon der Deutschen Rentenversicherung erreichen Sie unter 0800 1000 4800.

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