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Schwarzarbeit und Willkür – der DGB macht Stimmung gegen Minijobs und Minijobber

Minijobber arbeiten nur 4 Stunden pro Woche, müssten aber 24/7 abrufbereit sein, haben keine Rechte, unterliegen der Willkür und würde sowieso nebenher schwarz arbeiten – so sieht der DGB mittlerweile den den kleinste Job auf dem Arbeitsmarkt.
Schon 2013 will der DGB Minijobs reformieren. Dann zurück zur Realität, denn vor genau einem Jahr (2016) hat den Minijob noch als “ganz normale Teilzeitbeschäftigung” mit allen Arbeitnehmerrechten bezeichnet und die Besonderheit der Sozialversicherungs-Befreiung der Arbeitnehmer herausgestellt.

Auch der gesetzliche Mindestlohn war im Oktober 2016 noch ein Thema, denn der DGB rechnet vor, dass höchstens (!) 50,90 Stunden pro für einen 450 Euro Minijob gearbeitet werden müsste – jeder Minijobber bekommt bei dieser Mindestlohn-Rechnung also mehr raus als einer Angestellter in Teilzeit oder Vollzeit.

Seit dem 20.01.2017 ist es aber wieder populärer, gegen den Minijob laut zu sein – irgendwie schizophren? Sehen wir uns den Pressebericht “Geringfügige Beschäftigung. Schwarzarbeit und Willkür: Wie Minijobber ausgenutzt werden. DGB stellt Reformkonzept vor.” im Detail an und fragen uns:

Was ist also im letzten Jahr passiert, dass den DGB zu solchen Aussagen treibt?
Mit diesen populistischen Äußerungen läutet der Deutsche Gewerkschaftsbund sein “Reformkonzept” ein, denn man müsse “aus der Sackgasse Minijob heraus”, sagt DGB-Bundesvorstandsmitglied Annelie Buntenbach.
Welche Sackgasse frag man sich, wenn man sich den Busfahrer-Streik der Gewerkschaft Verdi im Januar 2017 ansieht – Vollzeit arbeiten und volle Steuern und Sozialabgaben zahlen, da haben es die Minijobber noch gut.

Das sieht dei Gewerkschaft aber anders, denn “Ob und wie viel man arbeiten darf, hängt von Willkür der Dienstplanschreiber ab”, so Funda Uygur (Gewerkschaftssekretärin der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten).
Dass jeder Minijob mit der genauen (!) Arbeitszeit (ist ja im Arbeitsvertrag geregelt) durch die Knappschaft Bahn-See (Minijobzentrale) klar registriert wird, ist bei dieser Stimmungsmache jedoch nebensache. Vielmehr fallen Firmennamen wie McDonalds, Burger King, Vapiano oder Starbucks” die “ausschließlich Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte” einstellen, “um sich (…) Flexibilität zu sichern”. Wie in jeder saisonabhängigen Wirtschaftsbranche, zum Beispiel der Gastronomie und dem Tourismus?
In Südhessen beklagen sich die Vollzeitangestellten über zu wenig Lohn und ständigen Wechselschichten, früh, spät und nachts, auch samstags und sonntags (ständige Bereitschaft in Vollzeit) – ein echtes Vollzeit Problem, an dem die Gewerkschaft Verdi gerade sitzt. Planungssicherheit? Fehlanzeige.

Der DGB beschäftigt sich aber dennoch lieber mit dem Thema Minijob und was daran so böse ist.

Flexibel ist böse – haben wir abgehakt. Aber das Thema Überstunden wurde noch nicht angesprochen. Nicht bezahlte Überstunden gäbe es bei Minijobbern aber nicht nur in der Systemgastronomie, sondern auch in der Gebäudereinigung. Ein Großteil Frauen wären hier dabei, die dann sowieso “einen Teil der Stunden schwarz” arbeiten, so Frank Schmidt-Hullmann von der IG BAU. Ein Vorwurf, den man sich eigentlich nicht gerne gefallen lässt.

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach ergänzt, dass grundsätzlich “die gesetzlichen Rahmenbedingungen verbessert werden” müssten, hierfür hat Sie auch ein Reformkonzept:

1) Minijobs unattraktiver machen: Arbeitnehmer sollen ab dem erste Euro Sozialabgaben zahlen (derzeit muss kein Minijobber Sozialversicherungen zahlen – ein echter Vorteil für den Arbeitnehmer)

2) Minijobs besteuern: der Arbeitnehmer soll mehr Steuern zahlen als bisher

3) Die Arbeitsrechtliche Ansprüche von Personen mit geringem Einkommen müssen tatsächlich durchgesetzt werden.

Das ist ja nicht so toll – mehr Abgaben für die Arbeitnehmer bei Versicherung und Steuer? Nach echter Reform oder Konzept klingt das nicht.
Gut finden wir leider nur den letzten Punkt, auch wenn es keine Reform sondern gesetzlich schon vorgeschrieben ist. Aber wir unterstützen die “DGB-Aufklärungskampagne”, dass Minijobber die gleichen Rechte wie Teilzeitjobber haben.
Wir würden auch gerne lesen, dass der DGB bei den realen Tatsachen bleibt und auch die anderen Vorteile für Minijob-Arbeitnehmer herausstellt.
Denn für Arbeitgeber ist der Minijob gar nicht so günstig. Er ist zwar flexibel, wenn man Aushilfen braucht, aber mit 30% Belastung (Pauschalen der Arbeitgeberseite) ist eine Gleitzone bei über 450 Euro bis 850 Euro (Midijob) oder darüber interessanter.

Quelle: FAQ Minijobs ; Mindestlohn: Arbeitszeit-Tabelle für den Minijob für 2016 und 2017; Schwarzarbeit und Willkür Minijobs reformieren; DGB verlangt Reform von Minijobs

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