Frage von Anton:
Guten Tag,
folgende Situation:
Ich habe seit Anfang Februar 2020 einen Minijobs als Zeitungsausträger. Bei diesen habe ich in 02/2020, 03/2020 und 04/2020 Einkünfte bezogen. Nun habe ich diesen Vertrag mit Wirkung zum 10.05.2020 gekündigt. Ab dem 01.05.2020 habe ich einen anderen Minijob (450€ Basis). Nun habe ich Online gelesen, dass ich den neuen versteuern muss, da ich für die o.g. Zeitspanne 2 dieser Jobs habe und in diesem Fall der erstere nicht versteuert wird, unabhängig vom Verdienst. Beim ersten beziehe ich für 05/2020 keine Einkünfte mehr.
Nun meine Frage:
– Muss ich das Einkommen von dem neuen Minijob versteuern? Und wenn ja nur die ersten 10 Tage? Weil dann könnte ich es ja so regeln, dass ich zwar auf dem 01.05 angemeldet bin, aber erst am 11.05 anfange zu arbeiten. Oder funktioniert das nicht?
– Bekommt der neue AG eine Info über den alten Minijobs? Ich habe etwas von einer Lohnsteuerkarte gelesen
– Oder soll der neue Vertrag erst am 11.05.2020 beginnen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
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