Kategorien: MagazinNews

Minirechte? Minijobs?

“Ab nächster Woche brauchst Du gar nicht mehr kommen!” – Diesen Satz hat sicherlich der ein oder andere schon mal in einem amerikanischen Film gehört – auch schon bevor Trump Präsident mit eigener Show wurde. Ist das auch in Deutschland möglich? Nicht bei einer Festanstellung – oder besser gesagt, nur in begründeten sehr seltenen Ausnahmesituationen.

Grundsätzlich gilt der Kündigungsschutz. Ebenso wie Urlaubsgeld und Krankengeld ist bei Festanstellungen (also auch bei einem Minijob) der rechtliche Rahmen mit der einer anderen Festanstellung gleichzusetzen.

Manche Arbeitgeber wissen das nicht, klären Sie Ihren Chef auf und bestehen Sie auf Ihr Recht!

Neueste Posts

Nebenjob während des Fernstudiums

Ein Fernstudium ist für viele Menschen eine interessante Möglichkeit, um sich neben dem eigentlichen Beruf…

Vor 1 Monat

Glänzende Aussichten: Die Kunst der perfekten Gebäudepflege

In einer Welt, in der der erste Eindruck zählt, ist die Sauberkeit und Pflege eines…

Vor 2 Monaten

538 Euro Minijob – Abgaben an KV, RV, etc.

Minijob 538€ Arbeitgeber gewerblicher Minijob Arbeitnehmer 15% pauschaler Rentenversicherungsbeitrag 3,6% 13% pauschaler Krankenversicherungsbeitrag 0 individueller…

Vor 2 Monaten

Neuerungen Minijob: Mindestlohn rauf auf 12,41€ und der 520 wird zum 538 Euro Minijob

Es gibt gute Nachrichten für Minijobber! Der 538 Euro Minijob Denn der gesetzliche Mindestlohn in…

Vor 3 Monaten

Den Jobmarkt navigieren: Tipps für eine professionelle Bewerbung

Sich auf dem modernen Arbeitsmarkt zurechtzufinden, ist gar nicht so einfach, erst recht, wenn man…

Vor 4 Monaten

Der ultimative Leitfaden zur erfolgreichen Jobsuche in der Schweiz

Die Schweiz ist ein äußerst attraktiver Arbeitsmarkt für internationale Fachkräfte, mit einer starken Wirtschaft und…

Vor 6 Monaten