“Ab nächster Woche brauchst Du gar nicht mehr kommen!” – Diesen Satz hat sicherlich der ein oder andere schon mal in einem amerikanischen Film gehört – auch schon bevor Trump Präsident mit eigener Show wurde. Ist das auch in Deutschland möglich? Nicht bei einer Festanstellung – oder besser gesagt, nur in begründeten sehr seltenen Ausnahmesituationen.
Grundsätzlich gilt der Kündigungsschutz. Ebenso wie Urlaubsgeld und Krankengeld ist bei Festanstellungen (also auch bei einem Minijob) der rechtliche Rahmen mit der einer anderen Festanstellung gleichzusetzen.
Manche Arbeitgeber wissen das nicht, klären Sie Ihren Chef auf und bestehen Sie auf Ihr Recht!
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