Es ist bald Weihnachten und ab 16. Dezember gilt der Lockdown. Der Einzelhandel muss schließen – aber es gibt Ausnahmen.
Tatsache ist: Wenn vom 16. Dezember bis 10. Januar 2021 der Einzelhandel in Deutschland schließt, gibt es dennoch jede Menge Ausnahmen. Und dazu gehört auch der Christbaumverkauf, es muss also niemand Sorge haben, dass der Christbaumverkauf wegen Corona vorzeitig gestoppt wird.
Ausnahmen gelten auch für folgende Geschäfte:
Hier werden natürlich auch weiterhin Arbeitskräfte eingestellt. Vorwiegend sind dies aber Nebenjobs und Minijobs wie Lagerhelfer, Regalservice und Warenverräumer (Regale einräumen), Transport/Logistik, sowie Mitarbeiter an der Kasse (Kassierer) und Kurierfahrer für Auslieferungsfahrten.
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