Darf ein Arbeitgeber einfach Steuern und SV-Beiträge bei einem Minijob einbehalten ? Wenn nein, was tun?

Frage von Minijob_SV

Ich habe im gesamten Jahr 2016 einen Minijob gehabt mit einem regelmäßigen Einkommen von 430Euro. Im ganzen Jahr komme ich auf ein Gesamt-Brutto von 5375 Euro (unter den 5400 möglichen Euro). In einem Monat hatte ich allerdings mehr verdient (645 euro) und mein AG hat mich direkt für sv-beiträge angemeldet. Eine Rückerstattung der Beiträge bekomme ich laut ihm nicht, obwohl ich aufs Jahr gerechnet pro Monat unter den 450 euro bin. Er meinte, dass die stornieren der Abgaben die Abrechnung verfälscht. Nun bin ich für diesen einen Monat komplett versichert gewesen und nur die restlichen 11 Monate zählen als Minijob. Mein AG meinte ich soll doch ne Steuererklärung machen, er kann/ will da nix tun. Was soll ich machen? Man kann doch nicht einfach Beiträge einbehalten, obwohl der Job sozialversicherungsfrei ist.

  • Unserer Meinung nach hat der Arbeitgeber das nicht richtig gemacht. Es ist durchaus möglich “mal” (sogar 1-3 mal) mehr zu verdienen, wenn die 5400 nicht überschritten werden. Und das wurden sie ja nicht.

    In so fern ist Dein Anteil an der Sozialversicherung nicht nötig gewesen und zurückzufordern.

    Das könnte man auch aus der Arbeits-stunden-liste überprüfen, die der AG ja pflichtgemäß führen muss.

    Aber der beste TIPP hier ist: bei der Minijobzentrale anrufen und das klären lassen, dafür sind die ja da.

    Tel.:

    0355 2902-70799

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