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Brexit – Änderungen bei Kranken- und Pflegeversicherung

Bis 29.03.2019 wird es keine Änderungen geben. Die Volksabstimmung in UK und Nordirland hat am 29.03.2017 mehrheitlich für den Austritt gestimmt, der soll exakt 2 Jahre später am 29.03.2019 kommen. Gesetzlich Versicherte können sich mit ihrer europäischen Krankenversicherungskarte auch weiterhin in Großbritannien behandeln lassen.

Im Falle eines ungeregelten Brexits ab dem 30.03.2019 wäre dies nicht mehr gewährleistet. Um die Sozialleistungen aufrecht zu erhalten, hat da Bundeskabinett vorsorglich im Dezember 2018 ein Gesetz entworfen, dass dies gewährleisten soll.

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