Arbeitssuchende mit Leistungen aus ALG1 oder ALG2 sind gesondert zu betrachten. Ein kurzfristiger Minijob ist nur dann möglich wenn keine “Berufsmäßigkeit” vorliegt. Diese liegt nicht vor, wenn 450 Euro nicht überschritten werden. Allerdings müssen Teile des Lohns an die Arbeitsagentur abgeführt werden, wenn eine gewisse Verdienstgrenze zusammen mit den Leistungsbezügen erreicht wird. Da dies individuell ist, raten wir unbedingt zur Absprache und Beratung mit Ihrem Betreuer der Arbeitsagentur. Hält man sich nicht an die Grenzen, wird in jedem Fall die Rückzahlung fällig, zusätzlich können Strafen verhängt werden und die Leistung aus ALG1 oder ALG2 sogar komplett wegfallen!
Hier geht`s zur Video Erklärung:
Arbeitslose bzw. Arbeitssuchende und der Minijob
Quelle: www.youtube.com/user/MinijobZentrale
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