Fragen zum Minijob?

Häufige Fragen und Antworten zum Minijob


Ein Minijob bietet viele Vorteile. Wir erläutern alle Vorteile und Rahmenbedingungen zum Thema Minijob und zeigen wie Du den richtigen Minijob für dich findest.

Was ist ein Minijob?

Minijobs sind sogenannte “geringfügige Beschäftigungen”. Das Entgelt ist (mehr oder weniger) regelmäßig und kann bis zu einem Betrag von 450 Euro im Monat reichen (kurzfristig auch darüber – siehe unten). Folgende drei Anstellungsverhältnisse lassen sich im Minijobbereich unterscheiden:

Geringfügige Beschäftigung = Minijob = 450 Euro Basis
Kurzfristige Beschäftigung = Minijob mit Sonderregelung = 70 Tage oder 3 Monate
Gleitzonenjob =Midijob = über 450€ und bis 1300€*
    * Die Entgeltgrenze wurde am 1. Juli 2019 von 850€ auf 1300€ erhöht!

 

Wann liegt ein 450-Euro-Minijob vor?

Auf längere Zeit angelegte, geringfügig entlohnte Beschäftigung wird als Minijob bezeichnet. Dabei darf das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt in Höhe von 450 Euro bzw. 5400 € im Jahr nicht überschreiten.
Werden mehrere Minijobs nebeneinander ausgeübt, darf die Summe der Arbeitsentgelte den Grenzbetrag ebenfalls nicht überschreiten.

Neben einer Hauptbeschäftigung, darf nur ein Minijob ausgeübt werden.

 

Welche Anstellungsarten gibt es im Minijob?

Häufig werden Minijobs, 450 € Jobs, geringfügige Beschäftigung, kurzfristige Beschäftigung, Nebenjobs und Gleitzonenjobs in einen Topf geworfen. Dabei gibt es aber wichtige Unterschiede, die sich auf die Steuerlast und die unterschiedlichen Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern auswirken. Folgende drei Anstellungsverhältnisse sind hierbei zu unterscheiden:

  • Geringfügige Beschäftigung
  • kurzfristige Beschäftigung
  • Gleitzonenjob

 

Was darf ich im Minijob verdienen?

Abhängig von der Anstellungsart variieren im Minijob die Verdienstgrenzen. Der Mindestlohn bei Minijobs liegt auch bei 9,19 Euro (2019).

Geringfügige Beschäftigung
Bei der Anstellung auf geringfügiger Basis in Form eines Minijobs dürfen maximal 450 Euro im Monat verdient werden.

Kurzfristige Beschäftigung
Bei einer kurzfristigen Beschäftigung liegt die Begrenzung, anders als bei der geringfügigen Beschäftigung, nicht im Verdienst, sondern in der Dauer der Beschäftigung.

Midijob
Im sogenannten Midijob liegt die zwischen 450,01 Euro und maximal 1300 Euro im Jahr.

 

Darf bei einem 450-Euro-Minijob die Verdienstgrenze von 450 Euro überschritten werden?

Die monatliche Grenze von 450 € darf überschritten werden,  grundsätzlich hat der Arbeitgeber aber darauf zu achten, dass die 5400 € im Kalenderjahr nicht überschritten werden.

Neben den saisonbedingten, vorhersehbaren Schwankungen,  darf es gelegentlich zu einem nicht vorhersehbaren überschreiten der Entgeltgrenze kommen. Als gelegentlich ist dabei ein Zeitraum von maximal drei Monaten anzusehen.

Während die regelmäßige Zahlung von Urlaubs-/oder Weihnachtsgeld als vorhersehbar gilt, ist ein erhöhter Arbeitseinsatz wegen Krankheit anderer Mitarbeiter als unvorhersehbar zu betrachten.

 

Was ist bei einem 450-Euro-Minijob zu beachten, wenn das Arbeitsentgelt schwankt?

In der Praxis kommt es häufig vor, dass die Verdienste in einzelnen Monaten schwanken und in den einzelnen Monaten mehr als 450 € verdient werden. So können z.B. Minijobber in einem Dauerarbeitsverhältnis, saisonbedingt unterschiedliche Arbeitsentgelte erzielen, wenn das der Arbeitgeber bei seiner vorausschauenden Betrachtung berücksichtigt.Damit trotzdem ein 450 € Minijob besteht, darf die jährliche Arbeitsentgeltgrenze von  5400 € aber nicht überschritten werden.

 

Wann liegt ein kurzfristiger Minijob vor?

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt immer dann vor, wenn die Beschäftigung von vornherein nicht mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist, dabei ist es unerheblich wie hoch die Höhe des Verdienstes ist. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt allerdings nicht vor, wenn sie berufsmäßig ausgeübt wird, d.h. wenn sie von nicht untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist.

 

Können mehrere kurzfristige Minijobs ausgeübt werden?

Mehrere kurzfristige Beschäftigungen sind im Kalenderjahr zusammenzurechnen. Dabei ist zu beachten, dass der 3-Monatszeitraum oder die 70 Arbeitstage pro Jahr generell nicht überschritten werden.  Falls das doch der Fall ist, liegt keine kurzfristige Beschäftigung vor.

 

Welche Steuervorteile habe ich beim Minijob?

Arbeitnehmer profitieren davon , dass die Ausübung des Minijob steuerfrei ist. Bei einem Minijob gibt es keine Arbeitslosenversicherung und keine gesetzliche Kranken- oder Pflegeversicherung, in die Du einzahlen musst. Aber: Wer seinen Minijob verliert, erhält auch kein Arbeitslosengeld! Ein Minijob ist rentenversicherungspflichtig. Du kannst Dich aber davon befreien lassen. Ohne Befreiung zahlst Du 3,7 Prozent Deines Lohns in die Rentenversicherung ein. Damit hast Du einen (geringen) Rentenanspruch. Du hast auch Anspruch auf staatliche Zulagen – wie z.B. die Riester-Altersvorsorge.

 

Was ist bei einem Minijob neben dem Beruf zu beachten?

Arbeitnehmer die nach Feierabend oder am Wochenende Ihr Gehalt aus dem Vollzeitjob aufbessern möchten, können dies grundsätzlich tun. Wichtig ist jedoch, dass eine Genehmigung beim Arbeitgeber (Hauptarbeit) eingeholt werden muss und der Nebenjob die Ausübung des Vollzeitjobs nicht einschränken darf. Außerdem ist es unzulässig beim selben Arbeitgeber zum Vollzeitjob noch als Minijobber beschäftigt zu sein.

 

Können neben einer Hauptbeschäftigung auch mehrere 450-Euro-Minijobs ausgeübt werden?

Nein, das geht nicht, übt ein Arbeitnehmer bereits eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung aus, so hat er lediglich die Möglichkeit einen Minijob nebenher auszuüben.  Jeder weitere Nebenjob, wird automatisch mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und würde dann der zuständigen Krankenkasse des Arbeitnehmers gemeldet werden.

 

Wenn keine Hauptbeschäftigung vorliegt, können dann mehrere 450-Euro-Minijobs ausgeübt werden?

Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer, der keiner sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht, die Möglichkeit mehrere Minijobs parallel bei verschiedenen Arbeitgebern auszuüben.

Hier ist zu beachten, dass die monatliche Entgeltgrenze von 450 € nicht überschritten wird. Wird diese überschritten, handelt es sich bei den Beschäftigungen nicht mehr um Minijobs, weil diese dann der zuständigen Krankenkasse des Arbeitnehmers zu melden sind und somit sozialversicherungspflichtig werden. Wichtig zu beachten ist auch, dass die kurzfristigen Minijobs in der Zusammenrechnung keine Rolle spielen.

 

Wie viele Minijobs darf ich haben?

Prinzipiell ist es erlaubt mehrere Minijobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern auszuüben. Aufpassen muss man nur, wenn die Verdienstgrenze von 450 Euro pro Monat überschritten wird. Sobald mehr als 450 Euro pro Monat verdient werden, sind Abgaben an die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fällig.

 

Gelten Arbeitsrechte auch für Minijobber?

Minijobber haben die gleichen Rechte wie vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer und dürfen allein aufgrund der Tatsache, dass sie einen Minijob ausüben nicht benachteiligt werden.  Ebenso haben Minijobber Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei Mutterschaft oder Schwangerschaft und Urlaubsanspruch.

 

Haben Minijobber Anspruch auf Erholungsurlaub?

Minijobber haben Urlaubsanspruch. Der gesetzliche Anspruch beträgt vier Wochen im Jahr. Ausgehend von einer Sechs Tage Woche, wären das 24 Urlaubstage. Arbeitet ein Minijobber lediglich an zwei Tagen in der Woche,  hätte er acht Tage Urlaub im Jahr. Bei einer Ein-Tageswoche wären das vier Tage im Jahr.

 

Gelten für Minijobber auch Kündigungsfristen?

Ja,  es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Besteht das Beschäftigungsverhältnis länger als zwei Jahre, gelten längere Fristen.

 

Gilt der Mindestlohn auch für Minijobber?

Ja, der Mindestlohn gilt auch für Minijobber. Von der Zahlung des Mindestlohns ausgeschlossen sind bestimmte Personenkreise, unabhängig davon ob sie einen Minijob ausüben. Zu diesen Personenkreisen zählen Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung sowie Schüler, Auszubildende, langzeitarbeitslose während der Zeit des Wiedereinstiegs für die ersten sechs Monate, Pflichtpraktikanten, Absolventen eines freiwilligen Praktikums für die Dauer von drei Monaten und Zeitungszusteller bis zum 31.12.2016.

 

Kann auch während der Elternzeit ein Minijob ausgeübt werden?

Ja, hierbei ist zu beachten, dass das Arbeitsverhältnis mit dem bisherigen Arbeitgeber weiter besteht und dessen Zustimmung vor Aufnahme eines Minijobs bei einem anderen Arbeitgeber benötigt wird. Die maximale Wochenarbeitszeit für den Minijob beträgt 30-Wochenstunden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass das Arbeitsentgelt des Minijobs auf das Elterngeld angerechnet wird.

 

Haben Minijobber Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?

Minijobber haben Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Das Arbeitsentgelt wird fortgezahlt für die Tage, an welchen der Minijobber zur Arbeit verpflichtet war. Kommt der Minijobber beispielsweise nur montags und dienstags zur Arbeit und ist montags und dienstags krank, so wird für die Tage das Entgelt weiter bezahlt.

 

Welche Besteuerungsalternativen gibt es bei einem 450-Euro-Minijob?

Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer direkt an die Minijob-Zentrale entrichten, alternativ kann die Lohnsteuer anhand der individuellen Lohnsteuerklasse des Arbeitnehmers berechnet werden und an das zuständige Betriebsstätten-Finanzamt entrichtet werden. In der Regel wird von einer 2%igen Pauschalierung Gebrauch gemacht, Voraussetzung hierfür ist, dass für den Minijob Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden.

 

Wird der Verdienst aus dem 450-Euro-Minijob bei der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt?

Sofern die Lohnsteuer direkt an die Minijob-Zentrale entrichtet wird, muss das Arbeitsentgelt in der Lohnsteuererklärung nicht angegeben werden. Sollte die Steuer direkt an das Finanzamt entrichtet werden, muss das Arbeitsentgelt in der Anlage N der Steuererklärung angegeben werden.

 

Wie ist das Arbeitsentgelt eines kurzfristigen Minijobs zu versteuern?

Das Arbeitsentgelt aus einer kurzfristigen Beschäftigung ist immer voll steuerpflichtig. Hierbei gibt es zwei Alternativen der Besteuerung, zum einen kann das Arbeitsentgelt pauschal mit 25% besteuert werden, alternativ wird die Steuer anhand der individuellen Lohnsteuerklasse des Arbeitnehmers erhoben, in beiden Fällen wird die Lohnsteuer direkt an das Betriebsstätten Finanzamt abgeführt.

 

Werden bei einem 450-Euro-Minijob auch steuerliche Aufwandsentschädigungen angerechnet?

JA, steuerfreie Aufwandsentschädigung bis zu einer Höhe von 2400 € im Jahr werden beim Arbeitsentgelt nicht berücksichtigt. Das sind Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten, wie z.B. Übungsleiter eines Sportvereins, Erzieher, Ausbilder, Betreuer oder bei der Pflege von alten, kranken oder behinderten Menschen.

 

Was gilt für Minijobs, die zwischen Schulende und Studium ausgeübt werden?

Bei einer Beschäftigung zwischen dem Schulende und der Aufnahme eines Studiums gibt es im Regelfall keine Besonderheiten zu beachten. Wenn die Tätigkeit für einen Verdienst von 450 € im Monat oder im Vorhinein auf drei Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist, handelt es sich auch hierbei um einen Minijob. Wenn die Tätigkeit zwischen Schulende und im Studium ausgeübt wird, dann liegt auch keine Berufsmäßigkeit vor, so dass auch hier eine kurzfristige Beschäftigung vorliegen kann.

 

Gibt es Besonderheiten, wenn Studenten als Minijobber beschäftigt werden sollen?

Für die Beschäftigung bei STudenten gibt es auch keine besonderen Regelungen. Diese sind, wenn sie einen Minijob ausüben, in der Kranken- und Pflegeversicherung versicherungsfrei, in der Rentenversicherung besteht allerdings Versicherungspflicht, von dieser kann man sich aber jederzeit befreien lassen.

 

Was müssen Studenten bei der Ausübung eines kurzfristigen Minijobs beachten?

Für die Ausübung einer kurzfristigen Beschäftigung von Studenten gibt es keine Besonderheiten, solange die Kriterien einer kurzfristigen Beschäftigung eingehalten werden (Befristung auf drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr). Ebenfalls darf diese Tätigkeit nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Wenn diese Kriterien erfüllt sind, spielt der Verdienst keine Rolle.

 

Was müssen Rentner oder Ruhestandsbeamte bei der Ausübung eines Minijob beachten?

Auch Rentner und Ruhestandsbeamte können natürlich einen Minijob ausüben. Hierbei gibt es allerdings zu beachten, dass je nach der Leistungsart die bezogen wird, es Hinzuverdienstgrenzen gibt. Wenn diese überschritten werden, kann es zu einer Kürzung oder zu einem Wegfall der Leistung kommen. Deswegen ist es ratsam vorher Kontakt mit dem Leistungsträger aufzunehmen und sich dort beraten zu lassen.

 

Dürfen auch Arbeitslose bzw. Arbeitssuchende einen Minijob ausüben?

Ein kurzfristiger Minijob ist nur dann möglich, wenn der Verdienst im Monat nicht über die 450 € hinaus geht, denn dann handelt es sich im Berufsmäßigkeit und somit um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

 

Sind Pflegepersonen als Minijobber anzumelden?

Soweit die finanzielle Entschädigung nicht über das Pflegegeld hinausgeht, handelt es sich hierbei auch nicht um eine Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne und ist somit auch nicht anzumelden. Geht die finanzielle Entschädigung über das Geld hinaus, wäre zu prüfen, wer diese Beschäftigung ausübt. Bei Familienangehörigen handelt es sich nicht um eine Beschäftigung. Handelt es sich nicht um Familienangehörige, sind sie abhängig beschäftigt und sind somit auch zu melden.

 

Dürfen geflüchtete Menschen einen 450-Euro-Minijob ausüben?

Ja, das dürfen sie. Handelt es sich um einen anerkannten Flüchtling, kann dieser jederzeit eine Beschäftigung aufnehmen. Handelt es sich um noch ein laufendes Asylverfahren, oder aber der Asylantrag des Flüchtlings wurde abgelehnt, ist es erforderlich, dass diese Person bei der Ausländerbehörde einen entsprechenden Antrag stellt. Damit die Ausländerbehörde eine Arbeitserlaubnis erteilt.

 

Was muss der Minijob-Arbeitgeber von seinem Arbeitnehmer wissen?

Der Arbeitgeber muss wissen, ob es sich um einen Minijob oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt. Hierfür muss der Arbeitgeber vorab eine versicherungsrechtliche Beurteilung vornehmen. Dafür braucht er Angaben von seinem Arbeitnehmer. Am besten werden diese Angaben in einem Personalfragebogen gemacht. Dieser dient sozusagen als Leitfaden. In diesem Personalfragebogen macht der Arbeitnehmer Angaben zu seiner Person, also ob er weitere Beschäftigungen ausübt und ob er sich gegebenenfalls vond er Rentenversicherung befreien lassen möchte. Dieser Bogen dient nicht als Ersatz für einen Arbeitsvertag, er dient lediglich zur Vervollständigung der Lohnunterlagen und als Nachweis für Betriebsprüfungen.

 




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