(Tätigkeit als anerkannter Nachbarschaftshelfer durch die Pflegekasse)
Konkret: Schulwegbegleitung
Voraussetzungen:
-Sie erfüllen die Anerkennungsvoraussetzungen für Nachbarschaftshelfer gemäß Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Anerkennung und Förderung von Betreuungsangeboten.
-Sie haben einen Grundkurs "Nachbarschaftshilfe" absolviert und sind durch Ihre Pflegekasse zertifiziert.
-Sie haben sich ausreichend gegen Schäden versi-chert.
-Sie haben neben Ihrem Studium/neben Ihrer Arbeit, noch Zeit, zuverlässig als Schulwegbegleitung verfügbar zu sein.
-Sie besitzen Einfühlungsvermögen, Empathie und soziale Kompetenz.
-Sie bringen die Bereitschaft mit, das Kind im wöchentlichen Wechsel jeweils früh zur Schule zu bringen bzw. am Nachmittag aus dem Hort nach Hause zu bringen.
-Sie befinden sich günstigerweise im Studium der FB Sonderpädagogik, Heilpädagogik, Förderpädago-gik oder Psychologie und/oder haben dies bereits abgeschlossen oder bringen gleichwertige Kenntnisse mit.
-Idealerweise können Sie erste Erfahrungen in der Betreuung mit Kindern vorweisen und haben Freude daran.
-Erweitertes Führungszeugnis, Führerschein und PKW von Vorteil.
Privatperson
Jobart: Studentenjob
Nr. 55514 vom 13.06.2016
Leipzig
August 2016
10,00
k.A.
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