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Datum: 17.05.12
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Steuern & Arbeitsrecht - Praktika als Fortbildung
Praktika sollten im Allgemeinen zu Ihrem beruflichen Weiterkommen beitragen. Aus diesem Grund ist für viele Studenten ein Praktikum als begleitender Bestandteil des Studiums wichtig und oft sogar notwendig.



Rechte und Pflichten im Praktikum
Praktika sind - solange Sie immatrikuliert sind - im Sinne des Gesetz-
gebers keine Arbeitsverhältnisse. Und Sie sind während des Praktikums kein Arbeitnehmer, keine Arbeitnehmerin. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Praktikum handelt, das laut Studienordnung zwingender Bestandteil des Studiums ist, oder ob Sie es freiwillig zur Vertiefung
Ihrer Studieninhalte absolvieren.

Für diese Praktika gilt das Arbeitsrecht nicht: Sie bekommen somit keine Vergütung, es besteht keine Versicherungspflicht und Sie haben zum Beispiel auch kein Anrecht auf Urlaub. Sie sind sozusagen ein Gast, dem das Arbeitsgebiet erklärt wird.

Wenn Sie mit Ihrem Praktikumsgeber oder Ihrer Praktikumsgeberin für dieses Praktikum eine Vergütung aushandeln, macht es einen Unter-
schied, ob es ein freiwilliges Praktikum oder laut Studienordnung ein Bestandteil Ihres Studiums ist.

Bei einem Praktikum, das die Studienordnung vorschreibt und das im zeitlichen Zusammenhang mit dem Studium absolviert wird, bleibt Ihre Vergütung unabhängig von ihrer Höhe steuer- und versicherungsfrei. Sie können das angebotene Geld ohne Abzüge in die eigene Tasche stecken, denn es ist kein Lohn, sondern - salopp gesprochen - eine Aufmerksam-
keit der Gastgeber/Innen.

Wenn Sie sich freiwillig zu einem Praktikum entschlossen haben, wird das Praktikum wie ein normales Arbeitsverhältnis behandelt. Es gelten dann ganz normale Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflichten beziehungs-
weise die Regelungen für 400-Euro- oder 800-Euro-Jobs.

In der Praxis löst sich das Problem meist schnell: Warum sollte ein Arbeitgeber einem Praktikanten eine höhere Praktikumsvergütung anbieten? Doch vermutlich, um den Praktikanten zu guten Leistungen anzuhalten und ihn für die gewinnbringende Mitarbeit im Betrieb zu entlohnen.

Damit handelt es sich bei Praktika mit höheren Vergütungen in der Regel um eine handfeste Mitarbeit im Betrieb, welche auf der folgenden Seite näher erläutert wird.



Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund (Stand: 16.08.2006)

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Praktika als handfeste Mitarbeit
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