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Datum: 17.05.12
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Steuern & Arbeitsrecht - Praktika allgemein
Inzwischen sind Praktika ein gängiger Bestandteil der akademischen Ausbildung. In einigen Studiengängen sind sie sogar verpflichtend und daher eine Voraussetzung, um zum Abschluss zugelassen zu werden.



Vorteile und Definition des Praktikums
Als Praktikum versteht man allgemein eine Tätigkeit in einem Betrieb, die inhaltlich zu der eigenen Studienrichtung passt und auf die bisheri-
gen Studieninhalte aufbaut.


Praktika haben folgende Vorteile:

Sie sind eine gute Ergänzung zur universitären Theorie
und vertiefen die Ausbildung.

Sie ermöglichen einen Einblick in das zukünftige Berufsfeld und
erleichtern daher die Entscheidung für den zukünftigen Beruf.

Sie gelten bei den Firmen als Pluspunkt im Lebenslauf.

Sie fördern Kompetenzen, die im Studium brach liegen,
zum Beispiel die Arbeit in interdisziplinären Teams.

Sie sind eine Abwechslung zum Uni-Alltag und machen daher
(hoffentlich) Spaß.


In der Praxis ist der Übergang vom Praktikum zum regulären Beschäf-
tigungsverhältnis fließend und viele als Praktika titulierte Arbeitsverhält-
nisse sind eigentlich Beschäftigungsverhältnisse.

Streng genommen sollte ein Praktikum ausschließlich dem beruflichen Fortkommen der Praktikantin, des Praktikanten dienen.

Hier eine Definition: "Der praktikumsgebende Betrieb ermöglicht dem Praktikanten beziehungsweise der Praktikantin einen Einblick in die not-
wendigen Tätigkeiten des beruflichen Alltags, stellt hierfür Material zur Verfügung, erklärt seine Arbeit und gibt Anleitungen zum fundierten Kennenlernen des Arbeitsgebietes."

Nach dieser Beschreibung ist bei Weitem nicht alles ein Praktikum, was von Arbeitgeber/innen und Studierenden so bezeichnet wird. Kopieren, Kaffee kochen und das tage- beziehungsweise wochenlange Erledigen von einfachen, aber notwendigen Tätigkeiten entsprechen einer regu-
lären Beschäftigung: Wenn Sie in einem Betrieb gewinnbringend mitar-
beiten, kann das eigentlich kein Praktikum sein. Das kann für Sie zum Beispiel bedeuten, dass Sie Anspruch auf eine Vergütung gemäß Ihrer Beschäftigung haben.

Da in der Berufspraxis der Praktikumsbegriff sehr viel lockerer gesehen wird, als wir ihn hier vorstellen, lassen sich zwei Arten Praktika unter-
scheiden: die "echten" Praktika, die ausschließlich Ihrem Erkenntnisinte-
resse gewidmet sind, und die, in denen ein Praktikant Arbeiten erledigt, die sonst ein anderer Mitarbeiter machen müsste.

Wie bei allen Arbeitsverhältnissen sind auch bei Praktika verschiedene rechtliche Aspekte zu berücksichtigen, die von der Art des Praktikums abhängig sind.




Weitere Informationen zum Praktikum

Praktika als individuelle Fortbildung

Praktika als handfeste Mitarbeit im Betrieb

Praktika vor und nach dem Studium



Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund (Stand: 16.08.2006)


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Praktika als individuelle Fortbildung
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