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Steuern & Arbeitsrecht - Personal- und Betriebsrat |
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Größere Firmen haben meist einen Personalrat oder Betriebsrat, der bei Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber oder Vorgesetzten eine wichtige Anlaufstelle darstellt. Diese Möglichkeit sollten Sie bei Problemen nutzen.
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Personal- und Betriebsrat als Anlaufstelle
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Der Betriebs-/ Personalrat wird von den Beschäftigten des Betriebs gewählt und hat gesetzlich verankerte Mitbestimmungsrechte.
Er dient unter Anderem Angestellten als Anlaufstelle bei Problemen mit dem Arbeitgeber oder Vorgesetzten. Die Möglichkeit der Anspra- che sollten Sie nutzen, da Sie sich sonst vielleicht durch unüberlegtes Handeln zusätzliche Chancen im Betrieb verbauen könnten.
Die Betriebs- und Personalräte der DGB-Gewerkschaften sind durch Schulungen gut vorbereitet. Sie können kompetent Auskunft erteilen und die Interessen der Beschäftigten vor Ort wirksam vertreten.
Fragen Sie nach, ob es in Ihrem Betrieb oder Ihrer Dienststelle einen Betriebs- oder Personalrat gibt, und nehmen Sie Kontakt zu ihm auf, wenn Sie sich über Tätigkeit, Entlohnung, Urlaubsansprüche und ähn- liches informieren wollen.
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