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Datum: 17.05.12
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Steuern & Arbeitsrecht - Tarifverträge
Gesetzliche Regelungen gelten für alle Arbeitnehmerinnen, also auch für Studierende in einem Arbeitsverhältnis. Sie betreffen primär die Bereiche der sozialen Sicherung (Krankheit, Rente, Arbeitslosigkeit, Unfall).



Grundsätzliches zu Tarifverträgen
Die Tarifverträge bestimmen über die Bereiche der sozialen Sicherung hinausgehende Regelungen über Lohnhöhe, Ansprüche auf zusätzlichen Urlaub oder zusätzliche Zahlungen.

Ob in den Betrieben/Firmen, in denen Studierende arbeiten, ein Tarif-
vertrag existiert, erfährt man beim Betriebsrat (im öffentlichen Dienst und bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern wie Rundfunkanstalten beim Personalrat) oder der zuständigen DGB-Gewerkschaft. Beispielhaft für einen Tarifvertrag sei der BAT (Bundesangestelltentarifvertrag) genannt.

Natürlich gilt ein Tarifvertrag auch für studentische Beschäftigte (Aus-
nahme sind die studentischen Beschäftigten an Hochschulen). Ein Tarif-
vertrag gilt nur für die Arbeitgeber, die im Arbeitgeberverband sind.

Der Bundesarbeitsminister kann aber auch Tarifverträge für allgemein-
verbindlich erklären. Sie gelten dann für alle Unternehmen einer be-
stimmten Branche. Dies ist auch für sehr viele Tarifverträge geschehen.

Informieren Sie sich bei der Gewerkschaft, ob für Ihren Betrieb ein Tarifvertrag gilt und ob seine Bestimmungen für Ihr Arbeitsverhältnis eingehalten werden. Es lohnt sich.



Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund (Stand: 16.08.2006)

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