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Datum: 17.05.12
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Steuern & Arbeitsrecht - Lohn
Die Festsetzung des Lohns ist wohl eine der wichtigsten Vereinbarungen, welche Sie mit dem Unterschreiben Ihres Arbeitsvertrages eingehen. Achten Sie daher besonders auf die nachfolgenden Punkte.



Ansprüche und Richtwerte
Sie haben Anspruch auf regelmäßige Lohnzahlungen in der vereinbarten Höhe. Ob Sie das Geld zur Monatsmitte oder am Monatsende erhalten, ist im Arbeitsvertrag geregelt. Zahlungen in unregelmäßigen Abständen sind nicht zulässig. Die Höhe des Lohnes ist nicht nur Verhandlungssache, für fast alle Arbeitsbereiche gibt es Tarifvereinbarungen oder Richtwerte.

Welcher Lohn für Ihre Arbeit angemessen ist, und ob Sie einen Anspruch auf eine bestimmte Lohnhöhe haben, erfahren Sie bei der zuständigen Gewerkschaft.

Der Lohn, den der Arbeitgeber mit Ihnen vereinbart, ist natürlich der Bruttolohn. Je nachdem, welche Art Beschäftigungsverhältnis Sie einge-
hen, werden davon womöglich Steuern und Sozialversicherungsabgaben abgezogen. Übrig bleibt der Nettolohn, der auf Ihr Konto eingeht. Auch daran müssen Sie denken, wenn Sie Ihren Lohn aushandeln.



Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund (Stand: 16.08.2006)

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