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Datum: 17.05.12
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Steuern & Arbeitsrecht - Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage für das Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Prüfen Sie ihn vor dem Unterschreiben gründlich und am besten mit Hilfe der zuständigen Gewerkschaft.



Was gehört in den Arbeitsvertrag?
Name und Anschrift der Vertragspartnerinnen

der Arbeitsort

der Beginn der Beschäftigung

bei befristeten Beschäftigungen die vorhersehbare Dauer

eine kurze Tätigkeitsbeschreibung

die Zusammensetzung und Fälligkeit des Gehalts

die Arbeitszeit

die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

der Anspruch auf Erholungs- und Bildungsurlaub
(inklusive Dauer, Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld)

die Kündigungsfristen des Arbeitsverhältnisses

Hinweise auf anzuwendende Tarifverträge,
Betriebs- oder Dienstvereinbarungen



Zeitliche Vorgaben und Sonderregelungen
Wenn Sie länger als einen Monat beschäftigt sind, haben Sie durch das Nachweisgesetz (NachwG) gesetzlichen Anspruch auf eine Niederschrift der Vertragsbedingungen. Sollte Ihr Chef Ihnen keinen schriftlichen Vertrag zugestehen, behaupten Sie einfach, Sie bräuchten ihn als Verdienstnachweis bei der Wohnungssuche.

Vergessen Sie nie, dass Sie den Kürzeren ziehen, wenn Ihnen beim Streit um Lohn oder plötzliche Kündigung kein schriftlicher Vertrag vorliegt. Sollte Ihr Arbeitsvertrag auf einen bestimmten Zeitraum befristet sein, ist besondere Aufmerksamkeit gefragt. Ein befristeter Arbeitsvertrag darf nämlich nicht beliebig verlängert werden.

Spätestens nach zwei Jahren oder dreimaliger Verlängerung ist
Ihr Chef gesetzlich verpflichtet, Sie unbefristet einzustellen.

Seit 2004 gibt es aber eine Sonderregelung für Unternehmensgründer. Ist Ihr Chef ein Existenzgründer kann er Ihren Arbeitsvertrag in den ersten vier Jahren seiner Selbständigkeit beliebig oft verlängern, ohne dass Sie zu einem Festangestellten werden.



Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund (Stand: 16.08.2006)

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