Der Stellenmarkt
Für Bewerber
Für Job-Anbieter
Allgemeine Infos
Jobsuche Stadt
Das Unternehmen
© 2012 Gjobs.de
|
 |
 |
Steuern & Arbeitsrecht - Steuern allgemein |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
Das Thema Steuern und Steuererklärung ist für viele Menschen ein wei- tes Feld, oft unüberschaubar und zu unverständlich. Hier finden Sie eine kleine Zusammenfassung der aktuellen Freibeträge und Pflichten.
|
1. Steuerklasse und Freibeträge
|
 |
Die Höhe der anfallenden Einkommensteuer richtet sich nach der Steuerklasse, in die Sie eingruppiert sind. Zu welcher Steuerklasse Sie gehören, ist unter anderem davon abhängig, wie viel Sie verdienen, ob Sie verheiratet sind oder Kinder haben. Je nach Steuerklasse sind min- destens 16 Prozent (bis 31. Dezember 2003 mindestens 19,9 Prozent, ab 1. Januar 2005 mindestens 15 Prozent) und höchstens 45 Prozent (bis 2003 höchstens 48,5 Prozent, ab 2005 höchstens 42 Prozent) fällig.
Allerdings ist das Einkommen nicht schon ab dem ersten Cent steuer- pflichtig. 7664 Euro (bis 31. Dezember 2003 7235 Euro) kann man pro Jahr steuerfrei verdienen, hinzu kommt eine Werbungskostenpauschale von 920 Euro (bis 2003 1044 Euro) pro Jahr.
Wer höhere Werbungskosten hat, kann den Freibetrag erhöhen - muss die Werbungskosten aber genau nachweisen. Zu den Werbungskosten zählen Ausgaben für berufliche Haftpflicht-, Sach- und Rechtsschutz- versicherungen, Ausgaben, die durch ein Studium entstehen (Bücher, Immatrikulationsgebühr etc.), nicht aber Kosten für die Berufsunfähig- keitsversicherung. Dazu gibt es Pauschalen, z.B. für Fahrtkosten oder Dienstreisen (z.B. als Seminarleiter).
Hinzu kommen zum Beispiel Freibeträge für Alleinerziehende, die nur mit ihren Kindern zusammenleben (1308 Euro pro Jahr).
|
 |
2. Lohnsteuer und Lohnsteuerkarte
|
 |
Wenn Sie lohnabhängig beschäftigt werden, müssen Sie beim Arbeit- geber eine Lohnsteuerkarte abgeben (Ausnahme: Minijob). Die Lohn- steuerkarte erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohn- sitzes, bei Bedarf wird auch eine zweite und dritte dort ausgestellt.
|
3. Honorarjob, Freiberufler und Gewerbetreibende
|
 |
Auch wenn Sie aus selbständiger Arbeit Einkommen erwirtschaften, ist dieses einkommensteuerpflichtig. Freiberufler, Honorarkräfte und Ge- werbetreibende müssen also auch eine Einkommensteuererklärung abgeben, aber auch für sie gelten die Freibeträge.
Die Werbungskostenpauschale von 920 Euro pro Jahr wird für Einkünfte aus selbständiger Arbeit nicht gewährt. Zusätzlich können auch Gewerbesteuer und Umsatzsteuer anfallen.
|
|
|
 |
|  |
 |
 |
 |
|
 |
Mediaplant GmbH Firmen-Homepage günstig, schnell und professionell
|
|
 |
 Werbeanzeige
|
|