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Datum: 17.05.12
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Steuern & Arbeitsrecht - Jobben an der Uni
Während des Studiums bietet es sich auch an direkt an der Hochschule zu arbeiten und sich somit die Studienzeit zu finanzieren. Auch hier gibt es einige Besonderheiten zu beachten.



Besonderheiten für studentische Hilfskräfte
Der Job an der Universität unterscheidet sich im Wesentlichen nicht
von einem regulären studentischen Arbeitsverhältnis oder Minijob.


Zu beachten ist jedoch:

Häufig kommt eine Befristung bzw. Verlängerung vor

Durch die Befristung kann der Anspruch auf Urlaubs-
und Weihnachtsgeld entfallen

Studierende sind in den meisten Bundesländern nicht
personalrechtlich vertreten


Alle Beschäftigten einer Hochschule wählen regelmäßig eine Interessen-
vertretung, den Personalrat. Der Personalrat prüft, ob die Hochschul-
leitung bei ihren Entscheidungen genügend Rücksicht auf die Probleme der Mitarbeiter nimmt, fordert die Einhaltung gesetzlicher Standards und Regelungen ein und entscheidet bei Kündigungen und Einstellungen mit.

In einigen Bundesländern ist der Personalrat auch für die studentischen Beschäftigten - zum Beispiel studentischen Hilfskräfte – zuständig, an Berliner Hochschulen gibt es sogar einen eigenen Personalrat für studentische Beschäftigte.

Doch auch, wo die Zuständigkeit nicht besteht, können sich studentische Beschäftigte der Hochschulen mit allen Fragen und Problemen rund um ihren Job und den Arbeitsvertrag an den Personalrat wenden. In der Regel arbeiten dort Gewerkschaftsmitglieder, die Ihnen gern und kompetent weiterhelfen.



Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund (Stand: 16.08.2006)

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