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Steuern & Arbeitsrecht - Studentische Beschäftigung |
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Eine reguläre studentische Beschäftigung liegt vor, wenn über einen längeren Zeitraum mehr als 400 Euro pro Monat verdient werden. Eine Lohnsteuerkarte ist in diesem Fall immer erforderlich.
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Mehrere Wochen über 400 Euro verdienen
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Wer regelmäßig viel verdient, zahlt mit Studentenausweis weniger Sozialversicherungsbeiträge.
Alle Jobs, die nicht auf ein paar Wochen begrenzt sind und mehr als 400 Euro im Monat einbringen, sind auch für Studierende steuerpflichtig. Für diese regulären Beschäftigungen brauchen Sie immer eine Lohnsteuer- karte.
Außerdem sind Beschäftigte in regulären Jobs sozialversicherungspflich- tig, müssen also für Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenver- sicherung von ihrem Lohn anteilig Beiträge entrichten. Für Studierende gelten allerdings Ausnahmeregelungen:
Wer als Studentin nicht mehr als 20 Stunden je Woche während der Vorlesungszeit arbeitet, ist von lohnabhängigen Zahlungen zur Kranken- und Pflegeversicherung befreit und muss keine Beiträge zur Arbeitslo- senversicherung leisten. Die wöchentliche Arbeitszeit kann 20 Stunden übersteigen, zum Beispiel wenn der Job auf höchstens zwei Monate befristet ist oder nur in den Semesterferien ausgeübt wird, ebenso bei Nacht- und Wochenendarbeit. In so einem Fall ist es am besten, wenn Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, die alle Sozialversicherungsbeiträge einzieht, über die genaue Handhabung erkundigen.
Grundlage für diese 20-Stunden-Grenze ist eine Vereinbarung zwischen den Sozialversicherungsträgern als Reaktion auf ein Gerichtsurteil.
Wichtig: Damit Sie diese Vergünstigungen in Anspruch nehmen können, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber immer einen aktuellen Studentenausweis zukommen lassen.
Diese Regelungen gelten durch ein Urteil des Bundessozialgerichtes jetzt auch für Arbeitnehmer, die ein Studium aufnehmen und dafür in ihrer bisherigen Beschäftigung zwar bleiben, aber den Arbeitszeitumfang auf höchstens 20 Stunden je Woche reduzieren.
Auch Studierende müssen allerdings in einem regulären Job Renten- versicherungsbeiträge zahlen. Sie betragen derzeit 9,75 Prozent vom Bruttolohn.
Wenn der monatliche Verdienst unter 800 Euro liegt, wird allerdings nicht der volle Beitragssatz fällig (siehe '800 Euro-Jobs').
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