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Datum: 17.05.12
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Steuern & Arbeitsrecht - 400 Euro-Jobs Privat
Im Privathaushalt helfen muss keine Schwarzarbeit sein. Für Jobs die ausschließlich in einem Privathaushalt anfallen und erledigt werden gelten nämlich weitere staatliche Vergünstigungen.



Der Staat hilft Ihnen auch privat legal zu arbeiten
Der Gesetzgeber will es Privatleuten leichter machen, ihre Haushaltshil-
fen legal zu beschäftigen. Deshalb gibt es hier weitere Vergünstigungen.

Vorteil für die Beschäftigten ist, dass sie zum Beispiel Rentenansprüche erwerben und krankenversichert sind. Diese Regelung betrifft Sie, wenn Sie zum Beispiel privat bei jemandem für Geld putzen oder die Kinder hüten und dabei nicht mehr als 400 Euro monatlich verdienen.

Der "Arbeitgeber" meldet das Arbeitsverhältnis der Bundesknappschaft, die für die Minijobs in Privathaushalten zuständig ist.

Er muss dann einen Pauschalbetrag für Sie abführen, der aber nicht wie bei normalen Minijobs bei 25 Prozent von der Höhe Ihres Verdienstes liegt, sondern nur bei 12 Prozent (davon 5 Prozent Rentenversicherung, 5 Prozent Krankenversicherung und 2 Prozent Pauschalsteuer).

Außerdem kann er als weiteren Vorteil 10 Prozent (aber maximal 510 Euro) seiner jährlichen Aufwendungen für Sie steuerlich absetzen.

Für Sie gelten dieselben Regelungen wie bei normalen 400-Euro-Jobs.

Ein weiterer Vorteil für den "Arbeitgeber" ist, dass er nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommt. Sozialversicherungsbeiträge können nämlich sowohl von Arbeitnehmer als auch von Arbeitgeber noch mindestens vier Jahre im Nachhinein verlangt werden. Bei Verstößen gegen diese Regelungen drohen saftige Geldbußen.

Mehr Infos unter www.haushaltsscheck.de



Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund (Stand: 16.08.2006)

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