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Datum: 17.05.12
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Steuern & Arbeitsrecht - 400 Euro-Jobs
Grundsätzlich sind Monatseinkommen bis 400 Euro sozialversicherungs- und lohnsteuerfrei. Beschäftigungen mit einem monatlichen Bruttolohn bis zu 400 Euro sind so genannte "geringfügige Beschäftigungen". Umgangssprachlich heißen sie "400-Euro-Jobs" oder "Minijobs".



Verdienstgrenzen und Abgabenregelungen
Der Bruttomonatslohn darf nur zweimal im Jahr mehr als 400 Euro betragen, Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld werden anteilig auf jeden Arbeitsmonat angerechnet. Eine Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit gibt es bei 400-Euro-Jobs nicht.

400-Euro-Jobs sind sozialversicherungspflichtig, aber in der Regel steuerfrei. Man braucht keine Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber abzugeben. Man muss von seinem Lohn keine Sozialabgaben zahlen, kann sich aber freiwillig rentenversichern  ... mehr.

Der Arbeitgeber meldet eine 400-Euro-Beschäftigte bei der Minijob-
Zentrale der Deutschen Rentenversicherung und zahlt dorthin auf die Höhe des jeweiligen Monatsentgeltes 13 Prozent Pauschalbetrag für die Krankenkasse, 15 Prozent pauschal für die Rentenversicherung und zwei Prozent Lohnsteuerpauschale. Diese Zahlungen wirken sich nicht auf die eigenen Krankenkassenbeiträge, auf deren Leistungen und auch nicht
auf die Höhe des Lohnes aus.



Mehrere 400 Euro-Jobs ausüben
Natürlich kann man auch mehrere 400-Euro-Jobs versicherungsfrei ausüben, wenn man insgesamt nicht mehr als 400 Euro im Monat verdient. Dafür muss man beim Finanzamt eine Befreiung von der Lohnsteuer beantragen, den Befreiungsbescheid legt man dann beiden Arbeitgebern vor. Ohne diese Bescheinigung kann es sein, dass 16 Prozent des Lohnes als Steuer abgezogen werden  ... mehr.

Zum Schutz der Arbeitnehmer ist es nicht möglich, mehrere Minijobs bei dem selben Arbeitgeber auszuüben. Ebenso kann eine Arbeitnehmerin nicht bei dem selben Arbeitgeber einen Minijob ausüben und einem regulären studentischen Beschäftigungsverhältnis nachgehen. Wenn allerdings neben einer regulären studentischen Beschäftigung bei einem Arbeitgeber ein Minijob bei einem anderen Arbeitbeger ausgeübt wird, ist dieser rentenversicherungsfrei.

Die Regelungen der 400-Euro-Jobs gelten übrigens für Studierende und Nicht-Immatrikulierte gleichermaßen.

Für geringfügige Beschäftigungen in Privathaushalten gelten noch geringere Auflagen  ... mehr.

Hintergrundinformationen und Broschüren kann man beim Sozial- und Gesundheitsministerium bestellen bzw. vor Ort durchlesen.


Noch zwei Tipps:

- www.minijob-zentrale.de, das sind die Seiten der Bundesknappschaft. Sie hat in Cottbus und Essen so genannte Minijobzentralen eingerichtet, die alle 400-Euro-Jobs bundesweit verwalten. Hier gibt es auch eine kostenlose Telefonnummer für Ihre Fragen.

- www.400-Euro.de, das sind private Seiten eines Juristen, auf denen ausführlich über die 400-Euro-Jobs informiert wird.



Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund (Stand: 16.08.2006)

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